Anhänger ziehen: Rechtliche Vorgaben und aktuelle Bußgelder

Das Ziehen eines Anhängers ist eine häufige Praxis im Straßenverkehr und bietet eine praktische Möglichkeit, zusätzliche Ladung oder Gepäck zu transportieren. Allerdings sind damit auch bestimmte rechtliche Vorgaben und Verpflichtungen verbunden, die von Fahrzeugführern beachtet werden müssen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Von den zulässigen Gesamtgewichten bis zur korrekten Beleuchtung gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, die eingehalten werden müssen. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern und weiteren Sanktionen geahndet. Mehr dazu in diesem Artikel.

Die wichtigsten Vorschriften für das Fahren mit einem Anhänger

Für das Ziehen eines Anhängers gelten teilweise abweichende Regelungen vom Fahren mit einem Pkw. Die wichtigsten haben wir einmal aufgelistet:

  • Tempolimit: Wer mit dem Anhänger unterwegs ist, darf maximal 80 km/h schnell sein. Für manche Anhänger, zu denen auch Wohnwagen gehören, kann eine 100er-Plakette beantragt werden.
  • Führerschein: Die meisten Anhänger können mit dem Führerschein der Klasse B problemlos gezogen werden. Der Anhänger selbst darf dann maximal 750 kg schwer sein und das Gesamtgewicht aus Zugfahrzeug und Anhänger darf eine Masse von 3,5 t nicht überschreiten. Mit der Erweiterung der Schlüssel B96 darf der Anhänger auch schwerer sein, das Gesamtgewicht des Gespanns darf jedoch nicht schwerer als 4,25 t sein. Noch mehr Gewicht dürfen mit dem Pkw dann nur noch mit der Führerscheinklasse BE gezogen werden. Hier darf allein der Anhänger 3,5 t schwer sein.
  • Beleuchtung: Zur Sicherung im Straßenverkehr müssen Anhänger zwingend mit zwei roten Brems- und Schlussleuchten, dreieckigen Rückstrahlern, Blinkleuchten und mindestens einer Nebelschlussleuchte versehen sein. Entsprechendes Anhänger Zubehör kann online gekauft werden.
  • Ladungssicherung: Mittels form- oder kraftschlüssiger Ladungssicherung wird verhindert, dass Transportgut während der Fahrt hin- und herrutschen, umfallen oder gar auf die Straße fallen können. Andernfalls kann der Verkehr beeinträchtigt werden, es können Unfälle entstehen und die wertvolle Ladung kann Schaden nehmen. Für etliche Anhängermodelle gibt es im Anhängershop passendes Zubehör, um die Ladung zusätzlich zu sichern.
  • Bremsen: Anhänger können in gebremste und ungebremste Varianten unterschieden werden. Für ungebremste Modelle, also Anhänger ohne eigene Bremsvorrichtung, gilt, dass sie höchstens 750 kg schwer sein dürfen. Da mit zunehmendem Gewicht nicht nur der Bremsweg länger wird, sondern auch die Gefahr des Ausscherens besteht, müssen Anhänger mit mehr als 750 kg Gewicht grundsätzlich gebremst sein, also über eine separate Bremse verfügen, die unabhängig vom Zugfahrzeug greift.

Verstöße mit dem Anhänger: Diese Bußgelder werden fällig

Je nach Vergehen können für Verstöße mit dem Anhänger empfindliche Geldbußen, Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote verhängt werden. Hier sind einige Auszüge aus dem aktuellen Bußgeldkatalog:

Tempolimit mit Anhänger überschritten:

  • bis 10 km/h: 40 € bzw. 30 € (innerorts bzw. außerorts)
  • bis 20 km/h: 160 €, 1 Punkt bzw. 140 €, 1 Punkt
  • bis 30 km/h: 235 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte bzw. 175 €, 1 Punkt
  • mehr als 60 km/h: 800 €, 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte bzw. 700 €, 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte

Falsch parken mit dem Anhänger:

  • Anhänger ohne Fahrzeug länger als 14 Tage an derselben Stelle geparkt: 20 €

Verstöße gegen die Ladungssicherung:

  • Lärmbelästigung durch fehlender oder mangelhafte Ladungssicherung: 10 €
  • Ladung überragt das Gespann: 20-25 €, je nach Länge und Geschwindigkeit
  • Ladung nicht gegen Herunterfallen gesichert: mindestens 35 €, bei Gefährdung oder Unfall 60 bzw. 75 € sowie ein Punkt

Anhänger überladen:

  • Hierbei richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach dem zulässigen Gesamtgewicht und kann demnach stark variieren. Die Bußgelder reichen von 10 bis über 400 € und können ebenfalls teilweise mit einem Punkt sanktioniert werden.

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